geschrieben von Gerhard Schoolmann um 16:18 Uhr.
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Dies wird zu einer Inflation von Zelten führen, sowohl von der
Schwarzgastronomie als auch saisonverlängernd als Ergänzung von Gaststätten,
etwa in der Aussengastronomie und in Biergärten."
Das ist zu erwarten da
es immer einige Hardcoreraucher geben wird. Die Ausnahme für Bier- und Festzelte
ist unsinnig, unfair, unnötig und juristisch anfechtbar.
"Dadurch wird
dem Umstand Rechnung getragen, dass Festzelte nur temporäre Einrichtungen
sind."
D'Accord.
Es reicht für ein temporäres "Festzelt" eigentlich
aus das dieses einfach jeden Montag ab- und dann wieder aufgebaut wird., so
Sechs Tage die Woche das komplette Jahr öffnet und das rauchen erlauben kann.
Und wenn man sich an der Bezeichung stört steht es ja jedem Zeltbetreiber frei
die Gewerbebezeichnung wöchentlich zu ändern: "Festzelt 23. KW", "Festzelt 24.
KW". So hat man dann ein temporäres, durchgehend geöffnetes, feststehendes
Raucherzelt.