Tausende Gastronomen befürchten Umsatzeinbußen und eine
Entlassungswelle wenn das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg wie
geplant umgesetzt wird. Der Entwurf der Landesregierung sieht ein Rauchverbot in
Restaurants, Bars, Eckkneipen und Diskotheken vor. Die Gastwirte lehnen diese
Pläne ab und setzen sich für eine liberalere Gesetzgebung ein. In Zukunft wollen
sie selbst entscheiden dürfen, ob in ihren Bars und Restaurants geraucht werden
darf. Am 27. Juni übergaben sie im Landtag mehrere tausend Unterschriften, um
ihren Forderungen deutlich Nachdruck zu verleihen.
Stuttgart, 27. Juni 2007. Die Kritik an der geplanten Gesetzgebung haben die
Gastronomen jetzt zu Papier gebracht – unterschrieben von 4.345 Kollegen. „Mit
der Unterschriftenaktion wollen wir zeigen, dass man die politische Diskussion
nicht an den Gastwirten vorbei führen darf. Eine zu strenge Gesetzgebung bewirkt
unserer Meinung nach mehr Schaden als Nutzen“, erklärte die Gastronomin Rita
Trendel. Stellvertretend für die Gastronomen in Baden-Württemberg hat sie das
Unterschriftenpaket am 27. Juni an Dr. Ulrich Noll, den Vorsitzenden der
FDP-Fraktion im Landtag, übergeben. Der Tabakwarengroßhändler Jürgen Lehner
unterstützt die Gastronomen uneingeschränkt, da auch er unmittelbar vom
Rauchverbot betroffen wird. Als liberaler Politiker, zeigte Dr. Noll Verständnis
für das Anliegen der Wirte.
Untersuchungen belegen, dass der
Raucher-Anteil in Restaurants und Lokalen höher ist, als der
Nichtraucher-Anteil. Viele Stammgäste entspannen sich gerne bei einer Zigarette:
Um ihren Gästen diesen Genuss zu erhalten, werden die Gastwirte jetzt selbst
aktiv. Mit einer Unterschriften-Aktion wollen sie strenge Regelungen zum
Rauchverbot verhindern. Tritt das geplante Gesetz tatsächlich in Kraft, wäre in
Zukunft das Rauchen in der Gastronomie nur noch in abgetrennten Räumen
gestattet. Viele Gastronomen haben dafür nicht die räumlichen Voraussetzungen
und würden dadurch massive Wettebewerbsnachteile erleiden. Insbesondere die
Kleingastronomen haben jetzt starke Existenzängste. Die Erfahrungen aus anderen
Ländern mit bereits erlassenen Rauchverboten belegen diese Befürchtungen: so
gingen allein in Irland nach Einführung des Rauchverbots 2004 die Umsätze um
über 20 Prozent zurück. 7.600 Arbeitsplätze gingen verloren.
Daher
fordern die Gastronomen in Baden-Württemberg eine liberale Gesetzgebung, die
ihnen erlaubt, selbst über ein Rauchverbot in ihren Gaststätten zu entscheiden.
Selbstverständlich wären diese Gaststätten dann nach außen als
Raucher-Gaststätte gekennzeichnet.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert das
Land Baden-Württemberg auf einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder,
der strengere Regelungen zum Nichtraucherschutz verlangt. Da seit der
Föderalismusreform 2006 das Gaststättenrecht in der Gesetzgebungskompetenz der
Länder liegt, kann jedes Bundesland die Nichtraucherschutz-Richtlinien nach
eigenem Ermessen ausfüllen. Alle Gesetze müssen spätestens im Januar 2008 in
Kraft treten. Damit setzt sich ein Trend in der Politik fort, immer mehr
gesellschaftliche Bereiche zu verregeln und die bürgerlichen Freiheiten
einzuschränken |