Unterschriftenaktion von Gastronomen

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Unterschriftenaktion in Baden-Württemberg - Über 4.300 Gastronomen wehren sich gegen Rauchverbot    
28.06.2007
Tausende Gastronomen befürchten Umsatzeinbußen und eine Entlassungswelle wenn das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg wie geplant umgesetzt wird. Der Entwurf der Landesregierung sieht ein Rauchverbot in Restaurants, Bars, Eckkneipen und Diskotheken vor. Die Gastwirte lehnen diese Pläne ab und setzen sich für eine liberalere Gesetzgebung ein. In Zukunft wollen sie selbst entscheiden dürfen, ob in ihren Bars und Restaurants geraucht werden darf. Am 27. Juni übergaben sie im Landtag mehrere tausend Unterschriften, um ihren Forderungen deutlich Nachdruck zu verleihen.

Stuttgart, 27. Juni 2007. Die Kritik an der geplanten Gesetzgebung haben die Gastronomen jetzt zu Papier gebracht – unterschrieben von 4.345 Kollegen. „Mit der Unterschriftenaktion wollen wir zeigen, dass man die politische Diskussion nicht an den Gastwirten vorbei führen darf. Eine zu strenge Gesetzgebung bewirkt unserer Meinung nach mehr Schaden als Nutzen“, erklärte die Gastronomin Rita Trendel. Stellvertretend für die Gastronomen in Baden-Württemberg hat sie das Unterschriftenpaket am 27. Juni an Dr. Ulrich Noll, den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Landtag, übergeben. Der Tabakwarengroßhändler Jürgen Lehner unterstützt die Gastronomen uneingeschränkt, da auch er unmittelbar vom Rauchverbot betroffen wird. Als liberaler Politiker, zeigte Dr. Noll Verständnis für das Anliegen der Wirte.

Untersuchungen belegen, dass der Raucher-Anteil in Restaurants und Lokalen höher ist, als der Nichtraucher-Anteil. Viele Stammgäste entspannen sich gerne bei einer Zigarette: Um ihren Gästen diesen Genuss zu erhalten, werden die Gastwirte jetzt selbst aktiv. Mit einer Unterschriften-Aktion wollen sie strenge Regelungen zum Rauchverbot verhindern. Tritt das geplante Gesetz tatsächlich in Kraft, wäre in Zukunft das Rauchen in der Gastronomie nur noch in abgetrennten Räumen gestattet. Viele Gastronomen haben dafür nicht die räumlichen Voraussetzungen und würden dadurch massive Wettebewerbsnachteile erleiden. Insbesondere die Kleingastronomen haben jetzt starke Existenzängste. Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit bereits erlassenen Rauchverboten belegen diese Befürchtungen: so gingen allein in Irland nach Einführung des Rauchverbots 2004 die Umsätze um über 20 Prozent zurück. 7.600 Arbeitsplätze gingen verloren.

Daher fordern die Gastronomen in Baden-Württemberg eine liberale Gesetzgebung, die ihnen erlaubt, selbst über ein Rauchverbot in ihren Gaststätten zu entscheiden. Selbstverständlich wären diese Gaststätten dann nach außen als Raucher-Gaststätte gekennzeichnet.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Land Baden-Württemberg auf einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder, der strengere Regelungen zum Nichtraucherschutz verlangt. Da seit der Föderalismusreform 2006 das Gaststättenrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, kann jedes Bundesland die Nichtraucherschutz-Richtlinien nach eigenem Ermessen ausfüllen. Alle Gesetze müssen spätestens im Januar 2008 in Kraft treten. Damit setzt sich ein Trend in der Politik fort, immer mehr gesellschaftliche Bereiche zu verregeln und die bürgerlichen Freiheiten einzuschränken

 

  

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